Stolbergstraße 26, 63691 Ranstadt

Compliance-Richtlinien

Grundlegende Anforderungen an das Verhalten der Mitarbeiter

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet:

  • die in seinem Verantwortungsbereich geltenden Gesetze, Vorschriften und internen Anweisungen und Richtlinien einzuhalten,

  • fair, respektvoll und vertrauenswürdig bei allen Tätigkeiten und Geschäftsbeziehungen zu sein,

  • das Ansehen der Hermann Köhler Baudekoration GmbH zu achten und zu fördern,

  • Interessenkonflikte zwischen geschäftlichen und privaten Angelegenheiten zu vermeiden,

  • sich oder anderen keine unrechtmäßigen Vorteile zu verschaffen,

  • die Bestimmungen über die Arbeitssicherheit, den Umweltschutz und den Datenschutz einzuhalten,

  • Compliance-Verstöße der Geschäftsführung unverzüglich zu melden.

Jeder Vorgesetzte ist darüber hinaus verpflichtet:

  • Mitarbeiter nur nach ihrer Leistung zu beurteilen,

  • die Einhaltung dieser Richtlinie in seinem Verantwortungsbereich sicherzustellen.

Gleichbehandlung

Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sind strikt untersagt. Dies gilt insbesondere für den Umgang mit Kollegen, Mitarbeitern und Geschäftspartnern sowie bei der Einstellung, Beförderung oder Entlassung von Mitarbeitern.

Geistiges Eigentum

Die Hermann Köhler Baudekoration GmbH respektiert das geistige Eigentum Dritter, wie z. B. Markenrechte, Geschmacksmuster und Patente sowie Urheberrechte.

Verbot von Bestechung und Korruption

Es ist strikt verboten:

  • in- und ausländischen Amtsträgern für die Vornahme oder Unterlassung einer Amtshandlung einen persönlichen Vorteil anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren,

  • Mitarbeitern oder Vertretern in- oder ausländischer Unternehmen rechtswidrige
    persönliche Vorteile anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren,

  • Bestechungshandlungen mit Hilfe von anderen durchführen zu lassen, zum Beispiel von Angehörigen, Freunden, Agenten, Beratern, Planern und Vermittlern,

  • unrechtmäßige Handlungen anderer Personen zu unterstützen.

Vermeidung von Interessenkonflikten

Jeder Mitarbeiter muss seine privaten Interessen und die Interessen der Hermann Köhler Baudekoration GmbH streng voneinander trennen. Bereits der Anschein eines Interessenkonflikts ist zu vermeiden. Nicht zulässig sind insbesondere nachfolgende Handlungen:

  • Aufträge an nahestehende Personen (zum Beispiel Ehegatten, Lebenspartner, Verwandte, Freunde und private Geschäftspartner) zu vergeben,

  • Aufträge an Unternehmen, in denen nahestehende Personen in maßgeblicher Position arbeiten, zu vergeben,

  • Aufträge an Unternehmen, an denen nahestehende Personen mit 5 % und mehr beteiligt sind, zu vergeben,

  • Nebentätigkeiten für Wettbewerbsunternehmen wahrzunehmen,

  • Nebentätigkeiten für Geschäftspartner wahrzunehmen.

Ausnahmen können nur von dem zuständigen Geschäftsführer schriftlich genehmigt werden.

Die Hermann Köhler Baudekoration GmbH arbeitet nur mit seriösen Geschäftspartnern zusammen, die sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bewegen und keine illegalen Finanzmittel verwenden.

Bekämpfung von Geldwäsche

  • Die Hermann Köhler Baudekoration GmbH arbeitet nur mit seriösen Geschäftspartnern zusammen, die sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bewegen und keine illegalen Finanzmittel verwenden.

  • Jeder Mitarbeiter hat die Gesetze gegen Geldwäsche zu befolgen und Verdachtsmomente, die auf Geldwäsche hindeuten, unverzüglich schriftlich der jeweiligen Bereichsleitung der Finanzbuchhaltung und der Geschäftsführung zu melden.

Zusammenarbeit mit Kunden und Lieferanten

Die Hermann Köhler Baudekoration GmbH erwartet von Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten:

  • die Einhaltung aller geltenden Gesetze,

  • das Unterlassen von Korruption,

  • die Beachtung der Menschenrechte,

  • die Einhaltung der Gesetze gegen Kinderarbeit,

  • den Schutz der Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiter,

  • die Einhaltung der relevanten Gesetze und Standards zur Arbeitssicherheit, zum Umweltschutz und zum Datenschutz,

  • dass diese Punkte auch bei Lieferanten und Nachunternehmern umgesetzt und eingehalten werden.

Einladungen, Geschenke und andere persönliche Vorteile

Grundsätzlich dürfen Mitarbeiter persönliche Vorteile weder für sich noch für sie nahestehende Personen fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Mitarbeiter dürfen persönliche Vorteile (z. B. Einladungen in Restaurants oder zu Sportveranstaltungen oder Geschenke) nur annehmen, wenn nicht der Eindruck entsteht, von ihnen werde eine Gegenleistung erwartet.

Der Vorteil muss im Rahmen allgemein üblicher Geschäftsgepflogenheiten liegen und darf nicht gegen ein Gesetz verstoßen.

In Deutschland sind je Person und Jahr Geschenke im Wert von insgesamt 35 Euro an Geschäftspartner zulässig und können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden (§ 4 Absatz 5 EStG). Zusätzlich können Streuwerbeartikel (Kalender, Kugelschreiber, Anhänger usw.) unter 10 Euro pro Stück verteilt werden. Maßgeblich sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Zuwendungen (z.B. Weihnachtsgeschenke, Jubiläumspräsente o.a.), die die Grenze von 35 Euro übersteigen, sind nach Genehmigung der Geschäftsleitung im Einzelfall zulässig. Die korrekte steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung ist sicherzustellen.

Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Datenschutz

Im Interesse der Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiter und Besucher hat jeder Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz die geltenden Gesetze, Vorschriften und Standards zur Arbeitssicherheit einzuhalten.

Jeder Mitarbeiter ist für den Umweltschutz in seinem Arbeitsbereich mitverantwortlich und verpflichtet, die Gesetze, Vorschriften und Standards zum Umweltschutz einzuhalten.

Personenbezogene Daten dürfen nur gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen erhoben, genutzt und aufbewahrt werden. Firmen- und geschäftsbezogene Daten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen des Aufgabengebiets verwendet werden.

Verhalten gegenüber Wettbewerbern

  • Das Wettbewerbsrecht und das Kartellrecht sind zu beachten.

  • Es dürfen keine Preise, Mengen und Konditionen mit Wettbewerbern abgesprochen werden.

  • Absprachen mit Wettbewerbern über eine Marktaufteilung sind nicht zulässig.

  • Generell sind Kontakte zu Wettbewerbern auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken.

  • Die Hermann Köhler Baudekoration GmbH pflegt im Rahmen der Mitgliedschaft in der Maler- und Lackiererinnung des Wetteraukreis besondere Beziehungen zur Förderung der Interessen des Berufsstands. In diesem Rahmen sind die Beschränkungen zum Kontakt mit Mitbewerbern ausdrücklich aufgehoben. Im Rahmen der Mitarbeit bei der Arbeit der Maler- und Lackiererinnung ist ein Kontakt mit Wettbewerbern zur Erreichung der Ziele der Innung ausdrücklich gewünscht.

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