Stolbergstraße 26, 63691 Ranstadt

Faires Handwerk

Fachliche und Qualität

  • Eintrag in der Handwerksrolle, Anlage A: Handwerkskarte mit dem Gewerk "Maler und Lackierer"

  • Spezialisierung auf das Handwerk und Beschäftigung von Fachpersonal

  • Subunternehmer werden nur zur Abdeckung von Leistungsspitzen und fremden Arbeitsfelder eingesetzt

Sicherung und Schaffung legaler, fair bezahlter und sozialversicherter Arbeitsplätze

  • Beschäftigung eigener sozialversicherter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter 4 Auszubildende, 21 Gesellen und 3 Meister

  • Keine Beschäftigung von (scheinselbstständigen) Alleinunternehmem: Sämtliches Personal, das beim Kunden eingesetzt wird, muss sozialversicherungspflichtig angestellt sein

  • Abgabe von Leistungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die tariflichen Sozialkassen

  • Für die nicht beim Auftragnehmer beschäftigen Personen, d.h. für Leiharbeiter/innen und Nachunternehmer/innen, liegen alle notwendigen Dokumente und Erlaubnisse vor

  • Zahlung mindestens des im Maler- und Lackiererhandwerk verbindlich geltenden Mindestlohns

Transparenz und Rechtssicherheit für die Auftraggeber

  • Nachunternehmer/innen werden als solche dem Kunden kenntlich gemacht, zum Beispiel durch die Arbeitskleidung

  • Sicherung der Arbeitssicherheit und Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Auflagen

  • Sicherung des Datenschutzes

  • Absicherung mit ausreichendem Haftpflichtschutz, nachgewiesene Versicherungssumme EUR 6.000.000,-- EUR

  • Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes

  • Mitglied bei der Maler- und Lackiererinnung des Wetteraukreises

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